Schülerhort
an der Grundschule
St. Peter und Paul

Schülerhort
an der Grundschule
St. Peter und Paul​

Kontakt:

Frau Ringlstetter

Tobias Kuchler

Schülerhort
an der Grundschule
St. Peter und Paul​

Der Hort ist eine sozialpädagogische Einrichtung, die der Betreuung, Bildung und Erziehung schulpflichtiger Kinder dient. Diese können nach dem Unterricht zu uns kommen, wo ein warmes Mittagessen auf sie wartet. Neben der intensiven Förderung bei den Hausaufgaben bieten wir verschiedene Freizeitaktivitäten an. Unser Hort ist eine eingruppige Kindertagesstätte. Die maximale Betriebserlaubnis der Einrichtung liegt bei derzeit 78 Plätzen. Die Schüler besuchen die Grundschule St. Peter und Paul. Der Schülerhort an der Grundschule St. Peter und Paul steht unter der Trägerschaft des Caritasverbandes für den Stadt- und Landkreis Landshut e. V..


Anmeldung im Schülerhort:

Am Tag der Schulanmeldung besteht bei Bedarf die Möglichkeit zur Hortanmeldung.

Der Schülerhort an der Grundschule St. Peter und Paul steht unter der Trägerschaft des Caritasverbandes für den Stadt- und Landkreis Landshut e. V. und orientiert sich somit an dessen Leitbild.

Der Hort ist eine sozialpädagogische Einrichtung, die der Betreuung, Bildung und Erziehung schulpflichtiger Kinder dient.

Er ist eine familienunterstützende und familienergänzende Einrichtung.

Die maximale Betriebserlaubnis der Einrichtung liegt bei derzeit 78 Plätzen.

Die Horträume befinden sich im Schulgebäude.

Öffnungszeiten/Schulzeit:
Montag bis Donnerstag  10:30 Uhr – 17:00 Uhr.
Freitag  10:00 Uhr – 16:30 Uhr.

Abholzeiten/Schulzeit:
Montag bis Donnerstag  16:00 Uhr, 16:30 Uhr, 17:00 Uhr.
Freitag  16:00 Uhr, 16:30 Uhr. 

Der Elternbeitrag (Grundbeitrag) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5- Tages-Woche) gestaffelt und beträgt ab 01.09.2023.

BuchungszeitenGebühren/ Monat
3 – 4 Stunden237,00 €
4 – 5 Stunden248,50 €
5 – 6 Stunden260,00 €

Alle Beiträge inklusive 105€ Mittagessen und inklusive 17€ Spielgeld.
Zuzüglich individueller Ferienbuchungsgebühren.

Der Gesamtbeitrag wird für 12 Monate erhoben. 

Schließtage:
Zu Beginn des Hortjahres werden die max. 30 Schließtage und max. 2 Fortbildungstage festgelegt und verbindlich an alle Eltern weitergegeben (Ferienordnung).

Ferienbetreuung:
In den Schulferien wird für die Hortkinder eine Ferienbetreuung angeboten.

Öffnungszeiten/Ferienzeit:
Montag bis Donnerstag  7:30 Uhr – 16:00 Uhr.
Freitag  7:30 Uhr – 15:00 Uhr.

Bringzeiten/Ferienzeit:
Individuell je nach Ferienbuchungsvertrag Bringzeit.
Montag bis Freitag  7:30 – 9:00.
Abholzeiten  ab 13:00 Uhr – 16:00 Uhr (Freitags bis 15:00 Uhr).

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