Inobhutnahme §42 SGB VIII

INOBHUTNAHME §42 SGB VIII

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Frau Kutt

Dauer-Tr

Magdalena Dauer

Kinderheimleitung

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Caritas Kinderheim St. Vinzenz

Stichwort: Kinderheim Spende

Inobhutnahme §42 SGB VIII

Das Kinderheim stellt in seinen Kinder- und Jugendwohngruppen Plätze für Inobhutnahmen nach §42 SGB VIII zur Verfügung.

Über freie Plätze informieren wir sie jederzeit gerne telefonisch.

Tel: 0871 – 8051 – 400

Eine mögliche Inobhutnahme ist außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung und des psychologischen Fachdienst möglich. Bitte wenden Sie sich unter der

Tel. Nr. 0871/ 8051 400 an unseren Telefonnotruf.

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