Sozialberatung
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Caritas Landshut e.V. » Beratung » Sozialeberatung
Kontakt
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Gestütstraße 4a
84028 Landshut
- Telefon: 0871 8051 116
- Telefon: 0871 8051 119
- Mail: asb@caritas-landshut.de
Bereichsleitung Allgemeine Sozialberatung und Straffälligenhilfe:
Thomas Erntl
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Sozialpädagoge B.A. (FH)
Allgemeine Sozialberatung
- Telefon: 0871 8051 116
- Mail: erntl.thomas@caritas-landshut.de
Martina Baumann
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Sozialpädagogin B.A. (FH)
Allgemeine Sozialberatung
- Telefon: 0871 8051 119
- Mail: baumann.martina@caritas-landshut.de
Verena Straßmeier
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Sozialpädagogin B.A. (FH)
Psychosoziale Beratung und Recht M.A.
- Telefon: 0871 8051 187
- Mail: strassmeier.verena@caritas-landshut.de
Allgemeine Soziale Beratung
Die Allgemeine Sozialberatung bietet Unterstützung ...
Montag – Freitag von 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Wir arbeiten grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Ohne Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte planen Sie daher etwas Zeit ein und beachten Sie, dass wir nicht immer ohne Termin am selben Tag eine Beratung anbieten können.
Die Straffälligenhilfe unterstützt Menschen, die mit den Strafgesetzen in Konflikt geraten sind, die inhaftiert sind oder waren sowie deren Angehörige.
Unser Ziel ist es, Sie zu stärken und zu ermutigen, ihre Lebenssituation zu verbessern und Ihnen dabei beratend und begleitend zur Seite zu stehen. Wir helfen Ihnen beispielsweise, wenn Sie nach der Haftentlassung Probleme mit der Lebens- und Alltagsbewältigung haben und unterstützen bei der gesellschaftlichen und sozialen Wiedereingliederung.
Die Arbeit der Caritas orientiert sich an den biblischen Werten der Barmherzigkeit. Straffälligkeit entspringt häufig ernsten Lebenskonflikten. Sie stellt nicht selten den Versuch eines Ausweges aus einem Lebensumstand dar, der Ihnen anderenfalls ausweglos erscheinen würde. Wir meinen: Jeder Mensch hat ein Recht auf einen Neuanfang.
Unser Angebot umfasst beispielweise:
– Beratung und Begleitung von straffällig gewordenen Menschen
– Beratung und Begleitung von Angehörigen straffällig gewordener Menschen
– Aufsuchende Sozialarbeit im Gefängnis zur Entlassungsvorbereitung
– Wiedereingliederungshilfen nach Haftaufenthalten, zum Beispiel Hilfen zur Existenzsicherung, bei Behördenangelegenheiten und Antragstellungen
– Unterstützung bei der Vermittlung in Übergangseinrichtungen
– Weitervermittlung zu speziellen Diensten und Einrichtungen, zum Beispiel aus Bereichen der Wohnungslosenhilfe, der Suchthilfe etc.