Die Beitragsentlastung für die Eltern für 3 Monate kommt. Dies gilt nicht für Kinder die die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können/müssen. Der Caritasverband Landshut wird für seine Kindertagesstätten die Beträge (Mai, Juni, Juli) nur von den im Rahmen der Notfallbetreuung betroffenen Kindern einziehen und für die übrigen Kinder vom Freistaat Bayern die Erstattung erhalten.
Die Notfallbetreuung wird ab 27.4.2020 ausgeweitet. Zum sog. Systemrelevanten Personenkreis kommen die erwerbstätigen Alleinerziehenden, die am Arbeitsplatz gebraucht werden und deren Kinderbetreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann.
Der von der Erweiterung betroffene Personenkreis und die hygienischen und räumlichen Voraussetzungen werden am heutigen Freitag den 17.4.2020 von der Staatsregierung festgelegt und bekanntgeben. Vgl. dazu jeweils den aktuellen Stand
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php
Es geht dabei wieder nur um eine sehr begrenzte Aufnahmezahl, weil Abstandsvorgaben einzuhalten und Hygiene- und Raumkonzepte noch in Vorbereitung sind.
Wir bitten um Verständnis!
Die Informationen werden voraussichtlich in den nächsten Tagen aktualisiert und konkretisiert werden. Wir empfehlen Ihnen, die Aktualisierungen zu verfolgen.