AKTUELLES AUS DER CARITAS LANDSHUT

Kontakt:

Tobias Kuchler

Noch kein voller Regelbetrieb in den Caritas-Beratungsstellen und sog. eingeschränkter Regelbetrieb in den Kitas: Bitte folgende Regeln beachten:

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Unter Einhaltung von bestimmten Infektionsschutzauflagen können wieder Termine mit den Beratungsstellen der Caritas Landshut und persönliche Vorsprachen (bei kontrolliertem Zugang) stattfinden.

Betreten nur nach vorausgehender Terminvereinbarung

Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nase-Maske

Anmeldung am ansonsten verschlossenen Haupteingang über Gegensprechanlage bei der gewünschten Beratungsstelle

Allgemeine Hygiene- und Desinfektionshinweise beachten

Beratungsdienste sind über die jeweiligen Sekretariate/Anmeldung zu erreichen. Dort kann auch die Terminvereinbarung erfolgen:

Die Schwangerenberatungsstelle der Caritas ist unter 8051-120 erreichbar.

Die Suchtberatungsstelle steht unter 8051-160

Die Flüchtlingsberatung ist über 8051-114 erreichbar

Die Erziehungs-, Familien und Jugendberatungsstelle ist unter 8051-130 erreichbar.

Im Isarhafen (vormals Wärmestube) Herr Aufschläger steht zu den Bürozeiten unter Tel. 8000 761 für Anfragen zur Verfügung. Auch die dort vorhandene Gelegenheit zum Duschen und Wäschewaschen ist derzeit – wegen den Erfordernissen der Desinfektion – nur mit vorherige Terminvereinbarung möglich.

Die Zentrale Anmeldung ist per E-Mail unter info@caritas-landshut.de und Tel. Nr.:  0871 8051 00 erreichbar. Nehmen Sie bitte auch die online-Beratungsangebote wahr.

Die Betreuung in den Kitas (Kindergärten und Hort) wird am 1.07.2020 von der Notfallbetreuung in den sog. einsgeschränkten Regelbetreib übergeleitet. Hinweise dazu hat die Bayr Staatsregierung auf folgender Seite des Ministeriums bekanntgegeben:

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/rahmen-hygieneplan_corona_kindertagesbetreuung__stand_15._juni_2020__gultig_ab_15._juni_2020.pdf

Voraussetzung für die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Notbetreuung ist weiterhin, dass das Kind

 keine Krankheitssymptome aufweist,

 nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind,

 und das Kind keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

Durch die Vorgabe fester Gruppen und die Hygienevorschriften befinden wir uns weiterhin noch nicht im Regelbetrieb und stehen räumlich vor großen Herausforderungen.

Wir danken für Ihr Verständnis!

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